AGB FIRMENPARTY-DRESDEN

§ 1 Geltungsbereich des Vertrages

Die folgenden Bedingungen sind Gegenstand von FIRMENPARTY-DRESDEN und für den Teilnehmer verbindlich. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Bestellung über das Bestellformular, E-Mail oder telefonischer Bestellung, wenn diese von FIRMENPARTY-DRESDEN bestätigt wurde. Die AGBs beziehen sich auf die Seite https://www.firmenparty-dresden.de .

§ 2 Vertragsgegenstand

FIRMENPARTY-DRESDEN bietet Gesangsaufnahmen für Firmenteams im Tonstudio an. Der Aufnahmetermin wird vom Teilnehmer vorher (über die Internetseite https://www.firmenparty-dresden.de, E-Mail, telefonisch) gebucht.

§ 3 Bestätigung per E-Mail

Der Teilnehmer willigt ein, dass FIRMENPARTY-DRESDEN ihm im Rahmen der Vertragsbestätigung ohne Einschränkung per E-Mail seine angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Adresse sowie Bankverbindung, bestätigt. Der Teilnehmer sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf seinen E-Mailaccount haben. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist.

§ 4 Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Weitergabe und Nutzung notwendiger Daten

FIRMENPARTY-DRESDEN ist berechtigt, personenbezogene Daten des Teilnehmers unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Zu diesem Zweck stimmt der Teilnehmer der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Weitergabe und Nutzung bei der Kaufabwicklung anfallenden notwendigen personenbezogenen Daten durch FIRMENPARTY-DRESDEN zu. Personenbezogene Daten im Sinne von § 3 Abs. 1 BDSG sind solche Daten, die Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person enthalten. Im Einzelnen werden im Rahmen des Abschlusses des Kaufvertrages folgende Daten abgefragt: E-Mail, Adresse, Geburtsdatum, Anrede. Hierbei sind alle abgefragten Angaben gekennzeichnet, die nicht an andere Personen weitergegeben werden, so z. B. die E-Mail-Adresse.

§ 5. Weitere Datennutzung

Für Promotion Zwecke und zur Nachbereitung ist FIRMENPARTY-DRESDEN berechtigt eigenes Bild- und Videomaterial von jedem Teilnehmer aufzunehmen und zu veröffentlichen. Es bedarf keiner vorigen Zustimmung des Teilnehmers. Die Teilnehmer können allerdings innerhalb von 2 Wochen nach dem Aufnahmetermin die öffentliche Nutzung untersagen. Dieser Widerspruch muss an folgende E-Mail gerichtet werden und die vollständige Adresse beinhalten: info@firmenparty-dresden.de. Der Widerspruch ist nur gültig, wenn der Empfang durch FIRMENPARTY-DRESDEN ausdrücklich bestätigt wurde.

§ 6 Vertragsrücktritt

Kann der Teilnehmer infolge von Krankheit oder eines anderen unvorhergesehenen Ereignisses oder in Folge höherer Gewalt seinen Aufnahmetermin nicht wahrnehmen, wird folgende Regelung vereinbart: Erfolgt die Mitteilung mehr als zehn Wochen vor dem Aufnahmetermin, so sind die Parteien von allen vertraglichen Pflichten befreit. Bis acht Wochen zwischen Mitteilung und des Aufnahmetermins gebührt FIRMENPARTY-DRESDEN 50% des Rechnungsbetrags. Erfolgt die Mitteilung weniger als vier Wochen vor dem Aufnahmetermin, ist keine Erstattung des Rechnungsbetrages möglich.

§ 7 Korrektur der Buchung / Rückerstattung

Eine Korrektur der Buchung ist möglich, wenn der daraus entstandene offene Rechnungsbetrag vor der Aufnahme in bar oder per Überweisung beglichen wird. Verringert sich die Teilnehmerzahl, Anzahl der in Auftrag gegebenen CDs oder Songs und somit der ursprüngliche Rechnungsbetrag, ist eine nachträgliche Rückerstattung nicht möglich.

§ 8 Nutzungsrecht Aufnahmen

Das Nutzungsrecht der Aufnahmen von FIRMENPARTY-DRESDEN beschränkt sich lediglich auf den privaten Gebrauch und öffentliche Veranstaltungen mit nicht kommerziellen Hintergrund(Hochzeiten, Polterabend, Familienfeiern). Der Wiederverkauf, die Vervielfältigung, der Verkauf, die öffentliche Aufführung, Veröffentlichung auf Internet / Homepage / Social Media Seiten ist strengsten untersagt und bedarf einer extra schriftlichen Erlaubnis bzw. Erweiterung der Nutzungsrechte durch FIRMENPARTY-DRESDEN. Zuwiderhandlung werden mit einer Vertragsstrafe von 3.000 € verfolgt.

§ 9 Salvatorische Klausel:

"Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit der AGBs (Vertrages im Ganzen) hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedacht Werdens vereinbart worden wären."

§ 10 Gutscheine:

Bereits gekaufte Gutscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen.